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TIPP des Tages: Ferienbedarfszeiten bei kindergarten- bzw. gemeindeübergreifendem Ferienbetrieb

Im ERSTEN SCHRITT müssen die Kinder für den Ferienkindergarten FREIGEGEBEN werden, die Zuteilung von Kindern zu anderen Kindergärten erfolgt durch die GEMEINDEN.
Sobald die Kinderzuteilung erfolgreich durchgeführt wurde, sind bei den Kindern ZWEI Anmeldungen ersichtlich (Doppelblattsymbol) und es können Ferienbedarfszeiten durch alle berechtigten Personen (Gemeinde(n), beide Kindergartenleitungen) sowohl für den Stammkindergarten, als auch für Ferienkindergärten jeweils für den Zeitraum der Anmeldungen hinterlegt werden. Es können aufgrund der Zuteilungen bei der Erstellung der Ferienbedarfszeiten im Feld „Anmeldung“ alle Kindergärten, denen das Kind zugeteilt ist, für den jeweiligen Anmeldungszeitraum (siehe Screenshot) ausgewählt werden. BEACHTEN SIE, dass für die entsprechenden Wochen immer der richtige Kindergarten ausgewählt wird, dann erscheinen die Kinder auch im Feriendienstplan!

 

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